Fragen & Antworten


Ausgleichsabgabe

Eine Möglichkeit für Unternehmen, die Ausgleichsabgabe zu reduzieren, besteht darin, Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen zu vergeben. Gemäß § 223 SGB IX können 50% des Arbeitsleistungsanteils solcher Aufträge von der Ausgleichsabgabe abgezogen werden. Die Werkstätten müssen auf der Rechnung den Arbeitsleistungsanteil gesondert ausweisen. Da wir ausschließlich Produkte aus Werkstätten als Einzelhändler verkaufen, ist bei uns keine Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe möglich und es erfolgt kein Ausweis des Arbeitsleistungsanteils auf der Rechnung.

 

Informationen zum Versand

Unser Online-Shop bietet Ihnen eine einfache und direkte Bestellmöglichkeit und bietet Zugang zu vielen verschiedenen Produkten aus sozialen Manufakturen in Deutschland. Ihre Bestellung wird direkt von den Werkstätten an Sie versendet – ohne Umwege oder Zwischenstationen. Das bedeutet mehr Nachhaltigkeit und Unterstützung der Werkstätten vor Ort.

Information zur Berechnung des Liefertermins
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse per Banküberweisung am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Versand auf deutsche Inseln mit Inselzuschlag
Sofern der Versand auf eine deutsche Insel mit Inselzuschlag erfolgen soll, sind die zusätzlichen Kosten vom Besteller zu leisten. Wir werden Sie über die Kosten vorab zusätzlich informieren, da diese bei den ausgewiesenen Versandkosten nicht ausgewiesen werden und zwischen den Versanddienstleistern variieren.